Beschreibung
Holzlasur Aqua
lösemittelfrei, farbig
375 ml – 1 l – 2,5 l – 10 l
• volldeklariert und emissionsarm
• aus natürlichen Rohstoffen
• 96% nachwachsend und mineralisch
• wasserverdünnbar
• transparent und seidenglänzend
• atmungsaktiv und antistatisch
• schmutz- und wasserabweisend
• erfüllt die Norm EN 71, Teil 3 (Sicherheit für Kinderspielzeug)
• erfüllt die DIN 53 160 (Schweiß- und Speichelechtheit)
Grundierung und Endbeschichtung für Innenausbau, Möbelaußenflächen, Fenster, Türen und andere Holzteile im Außenbereich. Für saugfähige Oberflächen aus Holz, Dreischichtplatten, FU-, MDF- und OSB-Platten
Eigenschaften:
Die wasserverdünnbaren Holzlasuren enthalten natürliche Rohstoffe wie pflanzliche Öle, Fettsäuren und mineralische Pigmente, sind frei von organischen Lösemitteln und bestehen aus mindestens 95% nachwachsenden und mineralischen Rohstoffen. Sie bilden wetterbeständige, seidenglänzende Oberflächen, sind hochelastisch, wasserabweisend, diffusionsoffen und wurden in eigenen technischen Bewitterungsanlagen und in der Freibewitterung erfolgreich getestet.
Geeignet für Hart- und Weichhölzer im Außen- und Innenbereich wie Fenster, Türen, Holzfassaden, Zäune, Fachwerk, Innenausbau, Möbelaußenflächen, etc. Auf sägerauen Hölzern wird die Beschichtung farbintensiver. Die Holzlasur weiß verzögert bzw. überdeckt das Nachdunkeln von hellen Hölzern im Innenbereich. Nicht für Möbelinnenoberflächen und in Feuchträumen mit direkter Wasserbelastung einsetzen. Holzlasur Aqua ist ab Werk nach dem BIOFA Filuc-Farbfächer in vielen Farbtönen abtönbar. Achtung! Die Lasure farblos ist nicht für den Außenbereich geeignet. Hinweis: Die Lasurfarbtöne erhalten erst nach vollständiger Trocknung ihr endgültiges Farbbild.
Achtung! BIOFA Produkte sollen den baulichen Holzschutz abrunden. Da wir versuchen, möglichst ohne gesundheitsgefährdende Stoffe in unseren Produkten auszukommen, ist derbauliche Holzschutz bei der Planung und Ausführung stets zu berücksichtigen (DIN 68800-2(4). Neben der richtigen Konstruktion ist die richtige Auswahl der Holzart bzw. Qualität
maßgebend (DIN EN 350-2 Dauerhaftigkeitsklassen und DIN 68364 Resistenzklassen unbedingt beachten). Wo der chemische Holzschutz unvermeidbar ist, DIN 68800 berücksichtigen.
Inhaltsstoffe: Wasser, Ricinenöl, Distelöl, Holzöl, Bindemittelemulsion auf Basis Sojaölfettsäure, Türkischrotöl, Pigmente je nach Farbton, mehrwertiger Alkohol, Netzmittel, Milchsäure-Kasein, Oberflächenadditiv, Verdickungsmittel, Mangan- und Eisen-Trockner, Borsalz, Silbersulfat.
Arbeitsschritte:
1. Vorbehandlung: Die Untergründe müssen trocken (Holzfeuchte unter 12%), tragfähig und sauber sein. Gut haftende Altanstriche anschleifen, reinigen und auf Eignung prüfen. Alte, lose Anstriche entfernen, Untergrund anschleifen und reinigen. Vergraute, verwitterte Holzoberflächen bis auf das gesunde, tragfähige Holz abschleifen und gründlich reinigen. Austretende Holzinhaltsstoffe wie z. B. Harze oder Harzgallen entfernen. Wo gefordert oder nötig wird im Außenbereich mit handelsüblichem Bläuesperrgrund vorbehandelt. Mehrschichtplatten aus Holz im Außenbereich müssen fungizid grundiert werden. Gerbsäurehaltige Hölzer (z.B. Eiche) oder Tropenhölzer (z.B. Framire) vor der Erstbehandlung mit Terpentinersatz oder Spiritus gründlich abwaschen, über Nacht gut trocknen lassen und Zwischenschliff durchführen.
2. Grundanstrich: BIOFA Holzlasur gründlich aufrühren und im Streich- oder Spritzverfahren auftragen. Nur weiche, langhaarige, gesplisste Acryllack- bzw. Acryllasurpinsel (keine Naturfaserborsten) verwenden. Die Holzlasur dünn und gleichmäßig in Faserrichtung des Holzes auftragen und gut ausstreichen. Läufer und Nasen immer gleich vertreiben. Abgeschlossene Felder und Flächen immer zuerst komplett fertig streichen. Bei Außenverschalungen werden noch nicht montierte Fassadenbretter allseitig mit der Holzlasur eingelassen.
Hirnholzflächen sind gegen Wasseraufnahme durch mehrmaligen Anstrich besonders zu schützen. Im Innenbereich kann der Holzlasur zur besseren Trocknung und
Schleifbarkeit bis 10% BIOFA Holzveredelung zugegeben werden. Nach Durchtrocknung des 1. Anstriches die Oberfläche mit feinem Sandpapier (240er Körnung) oder feinem Schleifpad ohne Kantenverletzung anschleifen und Schleifstaub gut entfernen. Die bunten Holzlasuren können in jedem beliebigen Verhältnis untereinander oder im Innenbereich mit farbloser Lasur gemischt werden.
3. Zwischen- und Schlussanstrich: Im Außenbereich noch 2 Anstriche unverdünnt auftragen. Im Innenbereich je nach Bedarf. Bei Benetzungsproblemen der nächsten Beschichtung Oberfläche fein anschleifen und mit Spiritus abreiben. Bei Streichpausen und nach Abschluss der Streicharbeiten Pinsel in unverdünnten BIOFA Pinselreiniger stellen, und vor erneutem
Gebrauch mit Wasser gut auswaschen. Dauerelastische Dichtungsmassen (z.B. bei Fenstern) auf Verträglichkeit prüfen.
Fenster und andere bewitterte maßhaltige Bauteile innen und außen grundsätzlich dreimal beschichten.
Neues Holz im Außenbereich muss innerhalb von 14 Tagen bzw. vor dem Einbau einen Grund- und Zwischenanstrich erhalten. Den Endanstrich innerhalb von 4 Wochen nach Einbau aufbringen.
Bei optimaler Anstrichausführung beträgt die Haltbarkeit je nach Beanspruchung (Wetterseite, Holzart, Farbton, Umwelteinflüsse) mind. 2 Jahre. Bei extrem stark belasteten Flächen muss evtl. früher nachgestrichen werden.
Spritztechnische Verarbeitung Nur mit reinem Druckluftsystem und Becherpistole verarbeiten. Luftdruck ca. 3 bar, Düsendurchmesser mind. 1,7 mm. Die Holzlasur kann für den Innenbereich bis zu 30 % und für den Außenbereich bis zu 10 % mit Wasser verdünnt werden.
Wichtig: Vorversuche durchführen! Während der Verarbeitung und Trocknung im Innenbereich für gründliche Belüftung sorgen. Nicht unter 12 °C, hoher Luftfeuchtigkeit oder Feuchtigkeitseinflüssen sowie bei direkter Sonneneinstrahlung an heißen Sommertagen verarbeiten. Gebinde mit gleichem Farbton aus unterschiedlichen Chargen vor der Verarbeitung mischen! Nicht mit weichmacherhaltigen Kunststoffen, Dichtstoffen oder Dichtprofilen in Berührung bringen! Die Anstriche sind thermoplastisch und deshalb bei erhöhter Temperatur und erhöhtem Druck nur begrenzt stapelfähig und blockfest!
Trocknung:
Der Anstrich ist nach 5-8 Std. staubtrocken, und nach 16-24 Std. schleif- und überstreichbar (20°C und 50-55 % rel. Luftfeuchte).
Trocknungsverzögerungen durch niedrige Temperaturen, hohe Luft- oder Untergrundfeuchte sowie auf gerbsäurehaltigen Hölzern und Tropenhölzern sind möglich
Reinigung der Arbeitsgeräte: Sofort nach Gebrauch Arbeitsgeräte in unverdünnten Pinselreiniger stellen, und am nächsten Tag mit Wasser gründlich auswaschen. Evtl. Waschvorgang wiederholen, bis Borsten frei von öligen Rückständen sind. Spritzgeräte mit einer Mischung aus 1 Teil Pinselreiniger und 10 Teilen Wasser gründlich spülen. In hartnäckigen Fällen BIOFA Verdünnung verwenden.
Reinigung und Pflege der Oberflächen: Die Lasuroberflächen nur mit lauwarmem Wasser und mildem verdünntem Reinigungsmittel z. B. BIOFA NACASA Universalreiniger reinigen. Scharfe Reiniger, Seifenlaugen, Salmiaklösungen sowie stark scheuernde Putz- und Reinigungsmittel und Geräte (Mikrofaser) sind unbedingt zu vermeiden.
Wir empfehlen, bewitterte maßhaltige Bauteile wie Fenster, Türen, etc. ab dem 2. Jahr 1-2-mal jährlich nach einer Reinigung mit NACASA zu kontrollieren und kleinere Schäden sofort ausbessern. Notwendige Renovierungsanstriche nicht zu lange hinausschieben bevor Schäden wie Pilzbefall, Blasenbildung, Vergrauung, Abblättern, Rissbildung, etc. entstehen.
Verbrauch/Ergiebigkeit pro Auftrag
Die Verbrauchsmenge ist stark von der Saugfähigkeit und Beschaffenheit des Untergrundes abhängig. Auf glattem, geschliffenem Holz ergeben sich folgende Durchschnittswerte:
1. Auftrag: 80-110 ml/m2 bzw. 9-12 m2/l
2. Auftrag: 60- 80 ml/m2 bzw. 12-16 m2/l
3. Auftrag: 55- 75 ml/m2 bzw. 13-18 m2/l
Bei sägerauem Holz kann der Verbrauch das 2-2,5fache betragen!
Lagerung:
Kühl aber frostfrei, trocken und gut verschlossen lagern. Angebrochene Gebinde bald verarbeiten. Hautbildung möglich. Vor erneutem Gebrauch entfernen. Lasur evtl. durchsieben!
Mindesthaltbarkeit unangebrochener Gebinde 2 Jahre!
Gebinde:
Innenlackierte Weißblechdose/-eimer
Entsorgung:
Flüssige Produktreste und nicht restentleerte und gereinigte Gebinde bei Sammelstelle für Altfarben/Altlacke abgeben bzw. nach den jeweils örtlichen/nationalen gesetzlichen Bestimmungen entsorgen. Kleine Restmengen und getränkte Arbeitsmaterialien können nach dem Austrocknen mit dem Hausmüll entsorgt werden. Nur restentleerte und gereinigte Gebinde zum Recycling geben. EAK-Abfallschlüssel nach europäischem Abfallverzeichnis: 08 01 12
Gefahren- und Sicherheitshinweise:
Achtung! Beim Sprühen können gefährliche lungengängige Tröpfchen entstehen. Aerosol oder Nebel nicht einatmen. Mit Produkt getränkte Arbeitsmaterialien und Kleider wässern
und auf unbrennbarem Untergrund ausgebreitet trocknen lassen – (Selbstentzündungsgefahr durch hohen Gehalt trocknender Öle!). Produkt an sich ist nicht selbstentzündlich! Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Augen und Haut vor Kontakt schützen. Bei Berührung mit den Augen oder der Haut mit viel Wasser abwaschen. Bei Spritzverarbeitung den Spritz- und Sprühnebel nicht einatmen und geeigneten Atemschutz (Kombifilter A2/P2) und Schutzbrille tragen. Bei Schleifarbeiten Atemschutz (Staubfilter P2) verwenden. Nicht in Kanalisation, Gewässer oder Erdreich gelangen lassen. Ein arttypischer Geruch der Naturrohstoffe ist möglich!
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich. VOC-Kennzeichnung gemäß Decopaint-Richtlinie und ChemVOCFarbV: EU-Grenzwert (Kat. A/e): 130 g/l (2010).
Holzlasur Aqua lösemittelfrei enthalten max. 15 g/l VOC
GISCODE: BSW 10 Stand: 10.02.2023
Die Angaben und Hinweise des Technischen Merkblattes sind verbindlich. Falls von diesen Vorschriften abgewichen werden muss, ist mit der anwendungstechnischen Abteilung der Fa. BIOFA vorher Rücksprache zu halten. Die allgemeinen Regeln der Bautechnik müssen eingehalten werden. Mit Erscheinen dieses Merkblattes verlieren alle bisherigen Angaben ihre Gültigkeit
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