Beschreibung
Natürlicher Lack für Fenster, Türen, Geländer, Garagentore, Holzfassaden, etc. im Außenbereich
Für saugfähige Holzoberflächen, sowie für mit Rostschutz vorbehandelte Metalluntergründe
• volldeklariert und emissionsarm
• aus natürlichen Rohstoffen
• lösemittelfrei und seidenglänzend
• wasserverdünnbar
• widerstandsfähig
• gut haftend und hochdeckend
• schmutz- und wasserabweisend
• schweiß- und speichelecht
• erfüllt die Spielzeugnorm EN 71,3
• hoher Anteil an
nachwachsenden Rohstoffen
• schnelle Trocknung
• geruchsarm
• vergilbungsarm
Eigenschaften:
BIOFA VERNILUX Aqua ist ein wasserverdünnbarer, widerstansfähiger und wasserabweisender Lack aus nachwachsenden und mineralischen Rohstoffen. Er hat eine sehr gute Deckkraft und Haftung und eine hohe Dauerelastizität. Erfüllt die Norm EN 71, Teil 3 (Sicherheit von Kinderspielzeug) sowie die DIN 53160 (Schweiß- und Speichelechtheit). Der Lack eignet sich für alle Holzbauteile im Außenbereich wie z.B. Fenster, Türen, Geländer, Garagentore, Fassaden, etc. Metalluntergründe zuerst entsprechend vorbehandeln.
Achtung! BIOFA Produkte für den Außenbereich sollen den baulichen Holzschutz abrunden. Daher ist der bauliche (konstruktive) Holzschutz bei der Planung und Ausführung unbedingt zu beachten (DIN 68800-2(4). Waagerechte Flächen mit stehendem Wasser sind zu vermeiden. Senkrecht stehende Hölzer sind von unten zu verschliessen, damit kein Wasser aufsteigen kann.
Inhaltsstoffe:
Wasser, Bindemittelemulsion auf Basis Sojaölfettsäure, Titandioxid, Kreide, Talk, mehrwertiger Alkohol, Pigmente je nach Farbton, Netzmittel, Quellton, Entschäumer, Zink-Trockner, Oberflächenadditiv, Konservierungsmittel (Benzisothiazolinon).
Arbeitsschritte:
1. Vorbehandlung: Der Untergrund muss trocken (Holzfeuchte max. 12%), sauber, tragfest und fettfrei sein. Alte lose Farbschichtenentfernen. Intakte Schichten matt schleifen. Kanten gut abrunden. Gerbsäurehaltige Hölzer (z.B. Eiche) oder Tropenhölzer (z.B. Framire) vor der Erstbehandlung mit Terpentinersatz oder Spiritus gründlich abwaschen, gut trocknen lassen. Endschliff ab P 120
2. Grundanstrich: Unbehandelte Holzuntergründe mit BIOFA Vorlack AQUA, korrosionsgefährdete Metallteile, Zink und verzinkte Untergründe mit geeigneter Rostschutzfarbe grundieren. Nach vollständiger Trocknung mit P 180-220 schleifen.
3. Zwischen- und Schlussanstrich: Lack gründlich aufrühren. Kann bei Bedarf mit 3-5% Wasser verdünnt werden. Dann mit Pinsel oder Rolle zwei Schichten (70-80 μm Nassschichtstärke pro Schicht) auftragen. Nur weiche, langhaarige, gesplisste Acryllackpinsel bzw. feinporige Schaumstoffrollen oder Schaumstoff-Flock-Walzen verwenden.
Zwischen den Schichten mit Körnung P 220 zwischenschleifen. Zur Verarbeitung im Spitzverfahren den Lack mit 5-10% Wasser verdünnen und Spritzparameter wie Druck, Düsendurchmesser, etc. der jeweiligen Spritz- und Verfahrensart anpassen.
4. Reinigung der Arbeitsgeräte: Sofort nach Gebrauch mit BIOFA Pinselreiniger und Wasser auswaschen. Angetrocknete Pinseloder Rollen mind. 24 Std. im Pinselreiniger stehen lassen.
Wichtig: Vorversuche durchführen! Gebinde aus unterschiedlichen Chargen vor der Verarbeitung mischen! Vor und während der Arbeit regelmäßig gründlich aufrühren. Nicht unter 12°C und einer Luftfeuchtigkeit die höher als 80% liegt, verarbeiten!
Achtung! Bei Streichpausen das Werkzeug im Lack stehen lassen. Nicht ausspülen oder in Wasser aufbewahren. Endbeschichtete Holzflächen regelmäßig inspizieren, kleine Schäden sofort ausbessern, dadurch verlängert sich die Haltbarkeit.
Trocknung:
Nach 6-8 Std. staubtrocken, nach 16-24 Std. schleif- und überstreichbar (20°C/50-55% rel. Luftfeuchtigkeit). Nach 7 Tagen ist der Lack durchgetrocknet. Bei zu hohen Schichtdicken, ungünstigen klimatischen Verhältnissen, sowie Hölzern mit Gerbsäure (z.B. Eiche, Kastanie, etc.) und Tropenhölzern muss mit längeren Trockenzeiten gerechnet werden.
Verbrauch/Ergiebigkeit pro Auftrag: Streichen/Rollen: ca. 40-60 ml/m2 bzw. 16 -25 m2/l.
Lagerung:
Kühl aber frostfrei, trocken und gut verschlossen lagern. Hautbildung möglich. Die Haut vor erneutem Gebrauch entfernen. Lack evtl. durchsieben!
Gebinde: Innenlackierte Weißblachdose/-eimer
Entsorgung:
Flüssige Produktreste und nicht restentleerte und gereinigte Gebinde bei Sammelstelle für Altfarben/Altlacke abgeben bzw. nach den jeweils lokalen/ nationalen gesetzlichen Bestimmungen entsorgen. Kleine Restmengen und getränkte Arbeitsmaterialien können nach dem Austrocknen mit dem Hausmüll entsorgt werden. Nur restentleerte und gereinigte Gebinde zum Recycling geben. AVV-Abfallschlüssel nach europäischem Abfallverzeichnis: 08 01 12
Gefahren- und Sicherheitshinweise:
Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Beratung für Isothiazolinonallergiker: Tel.: +49(0)7164-9405-0. Achtung! Beim Sprühen können gefährliche lungengängige Tröpfchen entstehen. Aerosol oder Nebel nicht einatmen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Nicht in die Augen, auf die Haut oder die Kleidung gelangen lassen. Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen. Bei Berührung mit den Augen oder der Haut sofort gründlich mit Wasser abspülen. Während der Verarbeitung und Trocknung in Innenbereichen für gründliche Belüftung sorgen. Bei Spritzverarbeitung geeigneten Atemschutz (Kombifilter A2/P2) und Schutzbrille tragen. Bei Schleifarbeiten Staubfilter P2 verwenden. Alle nicht zu beschichtenden Untergründe sorgfältig abdecken. Nicht
in die Kanalisation, Gewässer oder ins Erdreich gelangen lassen. Ein arttypischer Geruch der Naturrohstoffe ist möglich Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich. VOC-Kennzeichnung gemäß Decopaint-Richtlinie
VOC-Kennzeichnung gemäß Decopaint-Richtlinie und ChemVOCFarbV: EU-Grenzwert (Kat. A/d): 130 g/l (2010)5142, 5141 enthalten max. 50 g/l VOC.
Die Angaben und Hinweise des Technischen Merkblattes sind verbindlich. Falls von diesen Vorschriften abgewichen werden muss, ist mit der anwendungstechnischen Abteilung der Fa. BIOFA vorher Rücksprachezu halten. Die allgemeinen Regeln der Bautechnik müssen eingehalten werden. Mit Erscheinen dieses Merkblattes verlieren alle bisherigen Angaben ihre Gültigkeit
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