Beschreibung
1 l – 2,5 l – 10 l
• dringt gut ins Holz ein
• schützt vor Feuchtigkeit
• belebt und erhält die natürliche Struktur des Holzes
• verzögert die typische Vergrauung
• mit Filmschutz gegen Pilz- und Algenbefall
Eigenschaften:
Transparentes Naturharz-Öl für bewitterte Holzoberflächen im Außenbereich. Es belebt und erhält die natürliche Struktur des Holzes, schützt vor Feuchtigkeit und verzögert die typische Vergrauung. Zur Grundbehandlung wie zur Pflege geschliffener, gehobelter und sägerauer Hölzer im Außenbereich wie Fassaden, etc. Nicht für maßhaltige Bauteile (Fenster, Türen, etc.) verwenden. BIOFA Wetterschutzöl nur im Außenbereich verwenden. Es kann ab Werk nach dem BIOFA Eluc-Farbfächer in vielen Farbtönen abgetönt werden. Das Wetterschutzöl enthält eine Filmkonservierung gegen Pilz- und Algenbefall. Der Einsatz von Filmkonservierungsmitteln ist aber auf ein ökologisch vertretbares Maß begrenzt. Je nach biologischer Belastung kann es aber im Einzelfall trotz Filmkonservierung zu einem frühzeitigen Befall kommen. Vor allem Dachuntersichten sind je nach Konstruktion und Ausführung aufgrund erhöhter Kondensatbelastung besonders anfällig für Pilzbefall.
Achtung! BIOFA Produkte für den Außenbereich sollen den baulichen Holzschutz abrunden. Daher ist der bauliche (konstruktive) Holzschutz bei der Planung und Ausführung unbedingt zu beachten (DIN 68800-2(4). Waagerechte Flächen mit stehendem Wasser sind zu vermeiden bzw. sollten ein Gefälle von mind. 15° aufweisen. Senkrecht stehende Hölzer sind von unten zu verschließen, damit kein Wasser aufsteigen kann.
Inhaltsstoffe:
Aromatenfreies hochgereinigtes Testbenzin, Rizinenöl-Kolophoniumharzverkochung, Rizinenöl, Holzöl-Standöl, Sojaöl, modifizierte Rizinenöl-Kolophoniumharzverkochung, Tonerde, Quellton, Titandioxid, Farbpigmente je nach Farbton, Zinkoxid, Netzmittel, Entschäumer, Zirkonium-, Kobalt- und Mangan-Trockner, Antioxidans. Enthält 4,5-Dichlor-2-octyl-2H-isothiazol-3-on und 2-Octyl-2H-iso-thiazol-3-on als Filmschutz.
Arbeitsschritte:
1. Vorbehandlung
Die Untergründe müssen trocken (Holzfeuchte max. 12%), sauber und fettfrei sein, evtl. mit Verdünnung 0500 reinigen. Alte Anstriche gründlich entfernen.
2. Verarbeitung
Wetterschutzöl durch Spritzen, Streichen oder Rollen (Flachpinsel aus Kunst- oder Mischfaserborsten, Velourrolle) 2-mal im Abstand von 16-24 Std. auftragen. Stirnseiten besonders beachten. An den stark bewitterten Seiten (Süden und Westen) wird ein 3. Anstrich aufgebracht. Evtl. mit 180 – 240er Körnung zwischenschleifen. Wichtig: Vorversuche durchführen.
Gebinde aus unterschiedlichen Chargen vor der Verarbeitung mischen! Nicht bei direkter, starker Sonneneinstrahlung verarbeiten.
Spritztechnische Verarbeitung: Becherpistole: 1-1,5mm Düse, 2-2,5 bar Spritzdruck. Airless: 0,23-0,28 mm Düse, 4 bar Spritzdruck, 80 bar Materialdruck.
3. Reinigung der Arbeitsgeräte
Sofort nach Gebrauch mit Verdünnung 0500 reinigen.
4. Nachbehandlung
Für einen dauerhaften Schutz ist der Anstrich regelmäßig (mind. 1x jährlich, besonders an den Wetterseiten) zu überprüfen, und ggf. zu säubern und mit BIOFA Wetterschutzöl nachzustreichen.
Trocknung:
Das Öl ist nach 16-24 Std. trocken und überstreichbar (20°C / 50-55 %relative Luftfeuchte). Bei niedrigeren Temperaturen und/oder höherer Luftfeuchtigkeit verlängert sich die Trocknungszeit deutlich.
Verbrauch/Ergiebigkeit pro Auftrag:
60-80 ml/m² bzw. 12-16 m²/l beim ersten Auftrag, 30-40 ml/m² bzw. 25-30 m²/l beim zweiten und dritten Auftrag. Bei sägerauem Holz ist mit einem wesentlich höheren Verbrauch zu rechnen.
Lagerung:
Kühl, trocken und gut verschlossen lagern. Hautbildung möglich. Vor erneutem Gebrauch entfernen. Öl evtl. durchsieben.
Entsorgung:
Flüssige Produktreste und nicht restentleerte und gereinigte Gebinde bei Sammelstelle für Altfarben/Altlacke abgeben bzw. nach den jeweils lokalen/ nationalen gesetzlichen Best-immungen entsorgen. Kleine Restmengen und getränkte Arbeitsmaterialien können nach dem Austrocknen mit dem Hausmüll entsorgt werden. Nur restentleerte und gereinigte Gebinde zum Recycling geben. EAK-Abfallschlüssel nach europäischem Abfallverzeichnis: 08 01 11*
Gebinde:
Farblos: 0,375 l / 1 l / 2,5 l / 10 l
Farbig: 1 l / 2,5 l / 10 l Metallgebinde
Gefahren- und Sicherheitshinweise:
Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Enthält Cobaltbis(2-ethyl-hexanoat); 4,5-Dichlor-2-octyl-2H-isothiazol-3-on; 2-Octyl-2H-isothiazol-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Beratung für Allergiker: Tel.: +49(0)7164-9405-0!
Mit Produkt getränkte Arbeitsmaterialien und Kleider luftdicht in Metallbehälter aufbewahren oder wässern und auf nicht brennbarem Untergrund ausgebreitet trocknen lassen –(Selbstentzündungsgefahr!) Das Produkt an sich ist nicht selbstentzündlich. Darf nicht in die Hände von Kinder gelangen. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verarbeiten. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife abwaschen. Auf ausreichenden Hautschutz achten. Bei Spritzverarbeitung den Spritz- und Sprühnebel nicht einatmen und geeigneten Atemschutz (Kombifilter A2/P2) und Schutzbrille tragen. Beim Erwärmen oder Versprühen können explosive Dampf-/Luftgemische entstehen! Bei Schleifarbeiten Atemschutz (Staubfilter P2) verwenden. Ein arttypischer Geruch der Naturrohstoffe ist möglich! Dieses Produkt ist eine „behandelte Ware“ nach EU-Verordnung
528/2012 (kein Biozid-Produkt). Enthält die bioziden Wirkstoffe 4,5-Dichlor-2-octyl-2H-isothiazol-3-on (CAS-Nr.: 64359-81-5) und 2-Octyl-2H-isothiazol-3-on (CAS-Nr.: 26530-20-1).
Unbedingt Technisches Merkblatt beachten!
VOC-Kennzeichnung gemäß Decopaint-Richtlinie und ChemVOCFarbV:
EU-Grenzwert (Kat. A/e): 400 g/l (2010)
2043, 20431 enthalten max. 350 g/l VOC.
GISCODE: BSL10
Die Angaben und Hinweise des Technischen Merkblattes sind verbindlich. Falls von diesen Vorschriften abgewichen werden muss, ist mit der anwendungstechnischen Abteilung der Fa. BIOFA vorher Rücksprache zu halten. Die allgemeinen Regeln der Bautechnik müssen eingehalten werden. Mit Erscheinen dieses Merkblattes verlieren alle bisherigen Angaben ihre Gültigkeit.
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